Häufig gestellte Fragen & Antworten

Um einen Kredit in Anspruch nehmen zu können, muss der aktuelle Händlereinkaufswert Ihres KfZ mindestens 5.000 Euro betragen. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage eine telefonische Vorabauskunft über unsere Einschätzung zum Wert Ihres Objektes. Eine endgültige Wertigkeit kann jedoch erst bei einem Vor-Ort-Termin durch unseren Gutachter festgelegt werden.
Wenn Sie andere Objekte beleihen möchten, können Sie gerne in einem unserer Brocker Schmuckpfandhäuser vorbeischauen. Unsere Schmuckpfandhäuser sind insgesamt 4x in NRW an den Standorten Aachen, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss vertreten.

Für einen reibungslosen Ablauf des Termins, kommen Sie bitte mit dem Pfandobjekt und allen dazugehörigen Schlüsseln in unser KfZ-Pfandleihhaus. Darüber hinaus halten Sie bitte folgende Unterlagen am Termintag bereit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II (KfZ-Schein & KfZ-Brief)
  • den aktuell, gültigen TÜV-Bericht
  • Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
  • Den Eigentumsnachweis über das Pfandobjekt (z.B. ein Kaufvertrag oder eine Rechnung) - Der alleinige Fahrzeugbrief kann nicht als Eigentumsnachweis akzeptiert werden.
  • Wenn vorhanden: das Fahrzeugscheckheft
  • Ggf. Reparaturbelege und/oder Nachweise über den Sonderausstattungswert.
  • Bei Firmen wird zusätzlich die Gewerbeanmeldung, sowie der Handelsregisterauszug, falls vorhanden, benötigt.
Nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung erhalten Sie Ihr Geld innerhalb weniger Minuten nach einem erfolgreichen Termin, wenn der Zustand Ihres Fahrzeuges von einem unserer geschulten Mitarbeiter positiv überprüft wurde, in bar. Alternativ kann der Pfandkredit bei höheren Beträgen auch gerne per Überweisung transferiert werden.
Die Laufzeit der Beleihung in unserem KfZ-Leihhaus in Mönchengladbach, beträgt ein bis fünf Monate. Jeder angefangene Monat wird voll berechnet. Während der Laufzeit können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit auslösen. Alternativ kann der Vertrag nach Ablauf ebenfalls verlängert werden.
Die Kosten Ihres Pfandkredits setzen sich aus einem Prozent Pfandzins, sowie eines Unkostenausgleichs für Versicherung und Verwahrung Ihres KfZ's zusammen. Die entstehenden Kosten können Sie entweder monatlich in bar in unserem KfZ-Pfandleihhaus oder bequem per Überweisung bezahlen.
Ein Pfandkredit kann grundsätzlich nach Ablauf der Laufzeit verlängert werden. Dabei spielen jedoch die beliehene Summe und der Gegenwert des KfZ's eine gewisse Rolle bei der Bewertung, ob eine Verlängerung möglich ist. Sollte das Verhältnis unserer Ansicht nach nicht gegeben sein, behalten wir uns das Recht vor, eine Verlängerung abzulehnen.
Wenn Sie Ihr KfZ unerwarteterweise nicht auslösen können, bieten wir Ihnen als fairer Vertragspartner, die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen eigenständig zu verkaufen, bevor es zu einer Versteigerung kommt. So haben Sie die Möglichkeit durch den Freiverkauf einen realistischen Preis zu erzielen und das Darlehen auszugleichen. Ein Mehrerlös bei Übersteigung des Darlehens steht dabei selbstverständlich Ihnen zu.

Für den Verkauf lassen wir Ihnen gerne Fotos des Fahrzeugs zukommen und bieten potenziellen Käufern die Möglichkeit das Fahrzeug bei uns zu besichtigen.
Sollte Ihr Verkaufsversuch gescheitert sein, bieten wir Ihr Fahrzeug nach Ablauf des Kreditvertrages, sowie einem weiteren Monat Karenz, auf einer öffentlichen Versteigerung an. Von dem bei der Versteigerung erzielten Preis werden die Kreditsumme und die anfallenden Darlehenskosten gedeckt. Sollte ein Mehrerlös erzielt werden wird dieser an Sie ausbezahlt.
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